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Datum: 21.07.2022

Düstere Zeiten für den kommunalen Straßenausbau

Auswirkung des Urteils des Landesverfassungsgerichtes Sachsen-Anhalt zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge auf die Stadt Aschersleben

Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat am 19.07.2022 das Gesetz über den Mehrbelastungsausgleich für kommunale Straßenausbaumaßahmen als verfassungsgemäß bestätigt. Mit diesem Gesetz sollen den Kommunen in Sachsen-Anhalt und damit auch der Stadt Aschersleben über einen Mehrbelastungsausgleich die Einnahmen ersetzt werden, die diesen durch das Verbot der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen entgehen.

Da der Mehrbelastungsausgleich nicht auskömmlich ist, führt dies im Ergebnis dazu, dass nur noch sehr eingeschränkt kommunale Straßenausbaumaßnahmen in Sachsen-Anhalt durchgeführt werden können. Darauf verweist auch der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt und fordert das Land zu einer sachlichen Debatte auf, wie zukünftig Investitionen in  den kommunalen Straßenausbau möglich gemacht werden können.

Das Land Sachsen–Anhalt stellt nach Abschaffung der Straßenausbaubeiträge jährlich 15 Millionen Euro für Straßenausbaumaßnahmen für alle Kommunen des Landes zur Verfügung.

Entsprechend der Siedlungsfläche erhält die Stadt Aschersleben künftig jährlich rund 143.000 Euro für entsprechende Ausbaumaßnahmen. Zu diesen gehören u. a. auch Straßenbeleuchtungsanlagen.

Bei der Stadt Aschersleben wurden für die Jahre 2021 - 2024 Beitragseinnahmen von jährlich durchschnittlich 300.000 Euro im kommunalen Haushalt für Straßenausbaumaßnahmen geplant. Bereits diese beiden Zahlen zeigen, dass die Möglichkeiten der Stadt Aschersleben künftig Straßenbaumaßnahmen durchzuführen durch das Gesetz über den Mehrbelastungsausgleich für kommunale Straßenbaumaßnahmen erheblich eingeschränkt sind. Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass die Baukosten erheblich gestiegen sind und auch weiter steigen werden.

Als weiteres Beispiel sei die Straßenausbaumaßnahme Bahnhofstraße / Angerstraße genannt, die insgesamt rund 1,6 Millionen Euro kostet. Allein für diese Baumaßnahme waren Beitragseinnahmen in Höhe von 630.200 Euro eingeplant. Anhand dieser Gesamtkosten kann einfach gezeigt werden, dass die Aussichten für den kommunalen Straßenausbau „düster“ sind. So sieht dies auch der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt in seiner Pressemitteilung vom 19.07.2022.

Der Aufruf des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt eine sachliche Debatte mit dem Land darüber zu führen wie künftig in Sachsen-Anhalt Investitionen in den kommunalen Straßenbau gesichert werden können, wird vom Oberbürgermeister der Stadt Aschersleben, Herrn Steffen Amme, ausdrücklich unterstützt. „Nur so kann sichergestellt werden, dass künftig ein vernünftiger Straßenausbau möglich bleibt“ so der Oberbürgermeister im wöchentlichen Pressegespräch.