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Datum: 21.10.2026

Bekanntmachung zur Öffentliche Auslegung des Entwurfs einer örtlichen Bauvorschrift über die äußere Gestaltungbaulicher Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten für den Bereich der historischen Altstadt von Aschersleben

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben hat in seiner Sitzung am 23.09.2026 die Aufstellung und den Entwurf einer örtlichen Bauvorschrift über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten für den Bereich der historischen Altstadt von Aschersleben beschlossen, die dazugehörige Begründung gebilligt und den Entwurf zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt.
Der Entwurf der örtlichen Bauvorschrift samt Begründung sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung ist in der Zeit vom 

29. Oktober bis einschließlich 30. November 2026

gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auf der Internetseite der Stadt Aschersleben (www.aschersleben.de) unter der Rubrik Amtliche Bekanntmachungen und auch unter der Rubrik Unsere Stadt und weiter unter Stadtentwicklung und hier weiter unter Öffentlichkeitsbeteiligung zu Planverfahren abrufbar.

Der Entwurf der örtlichen Bauvorschrift liegt zudem in dem genannten Zeitraum in der

Stadtverwaltung Aschersleben,
Markt 1,
06449 Aschersleben, 
im Stadtplanungsamt im Zimmer 4.61 - möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung - zu folgenden Sprechzeiten

Montag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Bei Fragen, Einsichtnahme- oder Erörterungsbedarf sowie zur Terminabstimmung oder Äußerung nutzen Sie bitte die nachfolgend aufgeführten Kontaktmöglichkeiten des Stadtplanungsamtes:

Post: Stadt Aschersleben
Stadtplanungsamt
Markt 1
06449 Aschersleben
Telefon: 03473-958 610
Email: stadtplanungsamt@aschersleben.de

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellung-nahmen können gemäß 8 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail- Adresse zustimmen.
Gemäß Art. 6 Abs. 1 c Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Satzungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Aschersleben, 20. Oktober 2026