Öffentlichkeitsbeteiligung zu Planverfahren
An dieser Stelle finden Sie Planungen der Stadt Aschersleben, die gegenwärtig erarbeitet werden, aber auch Planungen anderer Behörden.
Zu diesen Planungen können Sie sich unterrichten. Dabei besteht auch die Gelegenheit zur Einsichtnahme und Erörterung der Unterlagen im Rathaus
(Stadtplanungsamt, Markt 1, Zimmer 4.61).
Für die Einsichtnahme und Erörterung vereinbaren Sie am besten unter der Telefonnummer +49 3473 958 612 einen Termin.
Sie können sich zu den Planungen innerhalb der jeweils genannten Fristen äußern, soweit in den einzelnen Bekanntmachungen die Gelegenheit dazu eröffnet wird.
Die Planungen liegen während folgender Zeiten öffentlich aus:
Bekanntmachung zum Lärmaktionsplan (4. Stufe) der Stadt Aschersleben
Der Lärmaktionsplan gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) der Stadt Aschersleben ist durch Beschluss des Stadtrates am 27.11.2024 in Kraft getreten.
Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie). Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen alle 5 Jahre einen Lärmaktionsplan aufstellen, mit welchem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu ermitteln und mögliche Lärmminderungsmaßnahmen zu dokumentieren sind.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde entsprechend der Bekanntmachung vom 07.08.2024 in der Zeit vom 19.08.2024 bis einschließlich 20.09.2024 durchgeführt. Die Ergebnisse wurden nach Abwägung in den Lärmaktionsplan aufgenommen und dargestellt.
Den Lärmaktionsplan der 4. Stufe der Stadt Aschersleben finden Sie hier:
- PDF-Datei: PDF / 323 kB) (
sowie auf der Homepage des Landesamtes für Umweltschutz unter:
https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4stufe-der-laermaktionsplanung/oeffentlichkeitsbeteiligungsverfahren