Öffentlichkeitsbeteiligung zu Planverfahren
An dieser Stelle finden Sie Planungen der Stadt Aschersleben, die gegenwärtig erarbeitet werden, aber auch Planungen anderer Behörden.
Zu diesen Planungen können Sie sich unterrichten. Dabei besteht auch die Gelegenheit zur Einsichtnahme und Erörterung der Unterlagen im Rathaus
(Stadtplanungsamt, Markt 1, Zimmer 4.61).
Für die Einsichtnahme und Erörterung vereinbaren Sie am besten unter der Telefonnummer +49 3473 958 612 einen Termin.
Sie können sich zu den Planungen innerhalb der jeweils genannten Fristen äußern, soweit in den einzelnen Bekanntmachungen die Gelegenheit dazu eröffnet wird.
Die Planungen liegen während folgender Zeiten öffentlich aus:
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 31 „SDW Bildungszentrum Seeland“Stadt Aschersleben, OT Neu Königsaue
Der Stadtrat der Stadt Aschersleben hat in seiner Sitzung am 17.06.2026 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 „SDW Bildungszentrum Seeland“ im OT Neu Königsaue, Stadt Aschersleben gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich im Amtsblatt 316 am 24.06.2026 mit dem Hinweis bekannt gemacht worden, dass der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zugestimmt wird.
Ziel der Planung ist es, durch die Erstellung einer verbindlichen Bauleitplanung mit der Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „SDW Bildungszentrum Seeland“ gem. § 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines SDW Bildungszentrums zu schaffen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Neu Königsaue, Flur 10, Flurstücke 2, 7 und 105 ca. 0,88 ha und wird im Norden durch den Erschließungsweg (Flur 9, Flurstück 1), im Osten durch landwirtschaftlich genutztes Grünland und Baumbestand, im Süden durch einen Wirtschaftsweg (Flur 10, Flurstück 12) und im Westen durch die Kreisstraße K 1370 begrenzt.
- (PDF-Datei: PDF / 153 kB)
In der öffentlichen Sitzung am 17.06.2026 hat der Stadtrat der Stadt Aschersleben der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf, bestehend aus der Planzeichnung mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung mit Umweltprüfung, Stand März 2026 zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom
03.07.2026 bis einschließlich 03.08.2026
im Internet auf der Seite
Öffentlichkeitsbeteiligung zu Planverfahren / Stadt Aschersleben
bzw.
https://www.aschersleben.de/Unsere-Stadt/Stadtentwicklung/%C3%96ffentlich-keits-beteiligung-zu-Planverfahren/
veröffentlicht.
Zusätzlich liegen diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Stadtplanungsamt, Markt 1, Zimmer 4.61 in 06449 Aschersleben zu den allgemeinen Dienstzeiten
Montag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch -
Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr
öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie voraussichtliche Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen oder Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf abgeben.
Die Anregungen oder Stellungnahmen sollen gem. § 4 Abs. 2 Satz 4 BauGB elektronisch an stadtplanung@aschersleben.de unter Benennung des Betreffs „vbB-Plan Nr. 31 „SDW Bildungszentrum Seeland“ übermittelt werden. Bei Bedarf ist alternativ die Abgabe der Anregung oder Stellungnahme
- schriftlich an die Stadt Aschersleben, Markt 1, 06449 Aschersleben oder
- während der oben genannten Sprechzeiten zur Niederschrift im Fachbereich Stadtplanung der Stadt Aschersleben
möglich.
Für die Rechtssicherheit ist nicht die Absendung, sondern der Eingang bei der Stadt Aschersleben entscheidend.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan nach Maßgabe des § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Aschersleben deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die o. g. Bauleitplanung berührt werden kann, werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls am Verfahren beteiligt und über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung benachrichtigt.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem DSG LSA. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“.
Aschersleben, den 01.07.2026
Oberbürgermeister (Dienstsiegel)
- (PDF-Datei: PDF / 756 kB)
- (PDF-Datei: PDF / 3.1 MB)
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 "SDW Bildungszentrum Seeland" in der Gemarkung Neu Königsaue
Der Stadtrat der Stadt Aschersleben hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2026 beschlossen:
- Dem Antrag des Vorhabenträgers, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) LV Sachsen-Anhalt e.V., auf Einleitung eines B-Planverfahrens gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) (siehe Anlage 2) wird zugestimmt.
- Für das Gebiet der Gemarkung Neu Königsaue, Flurstücke 2, 7 und 105 der Flur 10, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 31 „SDW Bildungszentrum Seeland“ aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst ca. 0,88 ha und wird im Norden durch den Erschließungsweg (Flur 9, Flurstück 1), im Osten durch landwirtschaftlich genutztes Grünland und Baumbestand, im Süden durch einen Wirtschaftsweg (Flur 10, Flurstück 12) und im Westen durch die Kreisstraße K 1370 begrenzt (siehe Anlage 1). - Ziel der Planung ist es, durch die Erstellung einer verbindlichen Bauleitplanung mit der Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „SDW Bildungszentrum Seeland“ gem. § 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines SDW Bildungszentrums zu schaffen.
- Der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Zur Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger und zur Haftungsfreistellung der Stadt soll ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden.
Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht
Aschersleben, 24.06.2026
Amme
Oberbürgermeister
- (PDF-Datei: PDF / 153 kB)
- (PDF-Datei: PDF / 135 kB)