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Öffentlichkeitsbeteiligung zu Planverfahren

An dieser Stelle finden Sie Planungen der Stadt Aschersleben, die gegenwärtig erarbeitet werden, aber auch Planungen anderer Behörden. 

Zu diesen Planungen können Sie sich unterrichten. Dabei besteht auch die Gelegenheit zur Einsichtnahme und Erörterung der Unterlagen im Rathaus
(Stadtplanungsamt, Markt 1, Zimmer 4.61). 

Für die Einsichtnahme und Erörterung vereinbaren Sie am besten unter der Telefonnummer +49 3473 958 612 einen Termin.

Sie können sich zu den Planungen innerhalb der jeweils genannten Fristen äußern, soweit in den einzelnen Bekanntmachungen die Gelegenheit dazu eröffnet wird.

Die Planungen liegen während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag
09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag
09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch
-
Donnerstag
09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
09.00 bis 12.00 Uhr


Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 "SDW Bildungszentrum Seeland" in der Gemarkung Neu Königsaue

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2026 beschlossen: 

  1. Dem Antrag des Vorhabenträgers, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) LV Sachsen-Anhalt e.V., auf Einleitung eines B-Planverfahrens gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) (siehe Anlage 2) wird zugestimmt.
  2. Für das Gebiet der Gemarkung Neu Königsaue, Flurstücke 2, 7 und 105 der Flur 10, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 31 „SDW Bildungszentrum Seeland“ aufgestellt werden.
    Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst ca. 0,88 ha und wird im Norden durch den Erschließungsweg (Flur 9, Flurstück 1), im Osten durch landwirtschaftlich genutztes Grünland und Baumbestand, im Süden durch einen Wirtschaftsweg (Flur 10, Flurstück 12) und im Westen durch die Kreisstraße K 1370 begrenzt (siehe Anlage 1).
  3. Ziel der Planung ist es, durch die Erstellung einer verbindlichen Bauleitplanung mit der Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „SDW Bildungszentrum Seeland“ gem. § 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines SDW Bildungszentrums zu schaffen.
  4. Der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.
  5. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  6. Zur Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger und zur Haftungsfreistellung der Stadt soll ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden.

Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht

Aschersleben, 24.06.2026

Amme

Oberbürgermeister