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Stadtarchiv

„Das Recht, öffentliches Archivgut […] zu nutzen, steht allen, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, auf Antrag zu […] Ein berechtigtes Interesse ist gegeben, wenn die Nutzung zu amtlichen, wissenschaftlichen, publizistischen oder Bildungszwecken sowie zur Wahrnehmung berechtigter persönlicher Belange begehrt wird. […] (§10 Satz 1 des Archivgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt)

Das Stadtarchiv befindet sich im ehemaligen Gefängnis der Stadt Aschersleben. Die Archivalien sind in den 17 Gefängniszellen, in weiteren Magazinräumen sowie im ausgebauten Bodenraum untergebracht.

Sammlungen
  • Urkundensammlung ab 1211
  • Rechtssammlung (Gesetze und Edikte ab dem 16. Jahrhundert)
  • Akten der verschiedenen Ämter der Stadtverwaltung
  • Sammlung der Aschersleber Zeitungen ab 1819
  • Ratsbibliothek und andere Chroniken
  • Plan- und Risssammlung
  • Nachlässe
  • Fotosammlung
  • Klassenbücher und Zeugnisse der Aschersleber Schulen (nicht vollständig)