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Fragen und Antworten

Vielen Dank für Ihr Interesse an den „Fragen und Antworten“ zur Kommunalen Wärmeplanung. Dieser Bereich befindet sich derzeit noch in Bearbeitung. Die gesuchten Informationen werden bald veröffentlicht.

Was ist ein Wärmeplan und welche Informationen beinhaltet er?

Bei einem Wärmeplan handelt es sich um ein strategisches Planungsinstrument, welches die Kommune unterstützt, die eigene zukünftige Wärmeversorgung nachhaltig, effizient und klimafreundlich zu gestalten.

Das Ziel eines Wärmeplanes ist es dabei, die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung (Abkehr von fossilen Brennstoffen) systematisch zu entwickeln und dadurch Planungssicherheit zu schaffen.

Bei der Wärmeplanung werden die aktuellen Wärmebedarfe sowie die bereits bestehende Infrastruktur analysiert. Weiterhin zeigt er auf, wie die Bedarfe in Zukunft klimaneutral gedeckt werden können. Der Wärmeplan wird nach seiner Fertigstellung auf der Projektwebsite veröffentlicht werden.

Wer hat entschieden, dass Kommunale Wärmeplanung in Aschersleben umgesetzt wird?

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben hat am 27. September 2023 den Grundsatzbeschluss zur kommunalen Wärmeplanung beschlossen. Im Jahr 2024 wurde Herr Felix Eley als "Koordinator Kommunale Wärmeplanung" eingestellt, der für die Projektumsetzung verantwortlich ist.. Ziel ist es, für das gesamte Gemeindegebiet, einschl. der 11 Ortschaften, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen.

Werden personenbezogene Daten bei der Erstellung des Wärmeplanes erhoben?

Es werden keine personenbezogenen Daten im klassischen Sinne erhoben. Es können allerdings unterschiedliche Arten von Daten verarbeitet werden, die unter bestimmten Umständen personalisierte oder indirekt personenbezogene Informationen enthalten können:
Gebäudetypen und Baujahre, Energieverbrauchsdaten, Standorte bestehender Wärmenetze oder Heizsysteme, Energiequellen. Die Daten werden auf Gebäude- bzw. Quartiersebene aggregiert, daher sind sie nicht direkt personenbezogen. Die Datenerhebung und -verarbeitung im Rahmen des Wärmeplans unterliegt den allgemeinen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung. Dies bedeutet z.B. auch, dass die gesammelten Daten nur für die Erstellung und Umsetzung des Wärmeplans verwendet werden. Eine weitere Nutzung der Daten für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Wie bindend ist der Wärmeplan für die Umsetzung in Aschersleben?

Der Wärmeplan ist in einem ersten Schritt ein strategischer und informeller Plan, der keine direkte rechtliche Außenwirkung hat. Es werden mögliche Versorgungsarten dargestellt, aus denen die Kommune Maßnahmen ableiten kann.

Diese können durch die Kommune z.B. durch die Bauleitplanung in einem nächsten Schritt rechtlich verbindlich gemacht werden.

Wie wirkt sich die Wärmeplanung auf die lokale Wirtschaft und die Arbeitsplätze aus?

Wenn die Kommunale Wärmeplanung strategisch und sozial verträglich umgesetzt wird, hat sie spürbare positive Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft und den Arbeitsmarkt. Hierbei können lokale Wirtschaftszweige, wie das Handwerk und die Bauwirtschaft durch die Sanierung von Gebäuden profitieren. Auch gewinnen Versorgungsunternehmen, wie z.B. die Stadtwerke neue Aufgabenfelder beim Ausbau von Wärmenetzen und den Betrieb erneuerbarer Energie-Anlagen dazu. Im Bereich der erneuerbaren Energien, der Heizungs- und Gebäudetechnik und der Bau- und Netztechnik werden neue Arbeitsplätze geschaffen. Weiterhin kann die regionale Wertschöpfung steigen, in dem z.B. mehr Energie vor Ort erzeugt und genutzt wird und die Unternehmen vor Ort neue Geschäftsfelder, wie z.B. Energiedienstleistungen, auftun können. Diese Aspekte erfordern eine gute Koordination aller Akteure, Fachkräfteaufbau und soziale Abfederung.

Wie können sich Bürgerinnen und Bürger an der Wärmeplanung in Aschersleben beteiligen?

Auf der Internetseite zur Kommunalen Wärmeplanung in Aschersleben werden die jeweiligen Meilensteine mit deren Ergebnissen dargestellt.

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Anregungen und Stellungnahmen direkt an den Koordinator der Kommunalen Wärmeplanung in Aschersleben, Felix Eley an folgende E-Mail-Adresse zu richten: waermeplanung@aschersleben.de.

Weiterhin werden zwei Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit stattfinden – nach Abschluss der Bestands- und Potenzialanalyse und im Rahmen der Entwurfsveröffentlichung. Für weitere Akteure, z.B. den Versorgen, Wohnungswirtschaft und für die Industrien und Gewerbe, wird es gezielte Veranstaltungsformate im Zuge der Szenario-Entwicklung geben.

Das genaue Datum erfahren Sie über die Presse bzw. über die Bekanntmachung auf dieser Internetseite.

Wo erhalte ich die Informationen, ob und wann ich mich an ein Wärmenetz anschließen kann?

Sobald die Wärmeplanung abgeschlossen ist, muss sie im Stadtrat beschlossen werden. Im weiteren Schritt können einzelne Gebiete und deren Planungen dann rechtswirksam – z.B. über die Bauleitplanung gemacht werden, oder über einen Versorger eine Verdichtung oder ein Ausbau eines Wärmenetzes in jenem Gebiet geplant werden. Erst dann ist eine verbindliche Aussage über einen Anschluss an ein Wärmenetz bzw. über eine dezentrale Versorgung möglich.

Über den aktuellen Stand des Beschlusses der Wärmeplanung werden Sie sowohl auf dieser Internetseite als auch im Zuge der Berichterstattung in der lokalen Presse informiert.

Wer trägt die Kosten für die Umstellung auf nachhaltige Wärmequellen?

Je nach Situation können diese von verschiedenen Akteuren getragen werden. Dabei gibt es verschiedene Finanzierungsmodelle und Fördermöglichkeiten um die Umstellung zu unterstützen. Private Eigentümer von Einfamilienhäuser oder Wohnungen tragen in der Regel die Anschlusskosten für die nachhaltigen Wärmequellen, wenn sie in bestehende Gebäude investieren (z.B. Umstellung von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien wie Wärmepumpen oder Solarthermie). Mieter tragen im Normalfall keine direkten Kosten für die Umstellung von Heizsystemen. Die Kommunen und Stadtwerke tragen oft die Kosten für den Ausbau von Wärmenetzen und können hierbei Unterstützung durch Fördermittel erhalten.

Was passiert nach der Erstellung des Wärmeplans?

Der Wärmeplan bildet die wichtige Planungsgrundlage, der konkrete Maßnahmen zur Umsetzung vor Ort vorschlägt. Die Vorschläge werden verwaltungsintern geprüft, anschließend durch den Stadtrat beschlossen und z.B. in Form von Bebauungsplänen zu verbindlichen Maßnahmen übertragen. Nach der Erstellung des Plans wird dieser mindestens alle fünf Jahre fortgeschrieben, sodass er regelmäßig aktualisiert wird und somit auf technologische Entwicklungen und Marktentwicklungen reagiert werden kann.

Was passiert, wenn das geplante Ziel nicht erreicht wird?

Es kann zur Verpflichtung zur Nachbesserung kommen. Wenn die kommunalen Ziele für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung signifikant verfehlt werden, kann es nach aktueller Gesetzeslage zu rechtlichen Konsequenzen für die Kommune kommen. Besonders im Kontext der nationalen und internationalen Klimaziele gibt es klare Vorgaben. Zuwiderhandlungen ziehen u.U. Konsequenzen für die Förderfähigkeit der Region bzw. für den Haushaltsplan nach sich.

Wird das Ziel der Wärmeversorgung durch erneuerbare Energiequellen nicht erreicht, ist weiterhin eine starke Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen gegeben.