Veranstaltungskalender
Aufnahme und Bearbeitung von Personen- und/oder Sachschäden, die auf öffentlichen Flächen entstanden sind.
Allgemeine Informationen
Der entstandene Haftpflichtschaden (Personen- oder Sachschaden) ist dem Amt Zentrale Dienste/EDV unverzüglich zu melden.
Gebühren
gebührenfrei
Erforderliche Unterlagen/Formulare
Die Anspruchstellung kann persönlich oder schriftlich (formlos) unter Angabe von Datum, Uhrzeit, Schadenort und genauer Schilderung des Schadenherganges eingereicht werden. Falls notwendig, werden auf Nachfrage vom Amt noch andere Daten abverlangt.