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Laufende Förderprojekte

Fördermittel für Neubau der Wipper-Brücke an der Villa Westerberge bewilligt

Im Dezember 2025 erreichte die Stadt Aschersleben der positive Fördermittelbescheid für das Bauvorhaben „Neubau der Wipper-Brücke und Fahrradstraße“. Die Gesamtausgaben des Vorhabens betragen 1.370.019,05 Euro. Auf der Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum im Rahmen des EFRE/JTF Programms 2021 - 2027 des Landes Sachsen-Anhalt (EFRE-RL Mobilität)“ erhält die Stadt Aschersleben eine 90-prozentige Förderung in Höhe von 1.233.017,15 Euro. 30 Prozent der Fördersumme sind Landesmittel, 60 Prozent EFRE-Mittel, also Mittel der Europäischen Union. Der Eigenanteil für die Stadt Aschersleben beträgt 137.001,90 Euro. 

Die Planungen für das Bauvorhaben, das den Neubau der Brücke an der Villa Westerberge ermöglicht, laufen aktuell. Baubeginn wird im Jahr 2026 sein. Das Bauende ist für 2027 vorgesehen.

Fördermittel für Neubau der Brücke Winzersteg in Freckleben

Im September 2025 erreichte die Stadt Aschersleben der positive Fördermittelbescheid für das Bauvorhaben „Neubau Rad-/Gehwegbrücke Winzersteg“. Die Gesamtausgaben des Vorhabens betragen 571.344,55 Euro. Auf der Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum im Rahmen des EFRE/JTF Programms 2021 - 2027 des Landes Sachsen-Anhalt (EFRE-RL Mobilität)“ erhält die Stadt Aschersleben eine 90-prozentige Förderung in Höhe von 514.210,10 Euro. 30 Prozent der Fördersumme sind Landesmittel, 60 Prozent EFRE-Mittel, also Mittel der Europäischen Union. Der Eigenanteil für die Stadt Aschersleben beträgt 57.134,45 Euro. 

Die Ausschreibung der Bauleistungen beginnt im Januar 2026. Im April 2026 ist der Beginn der Arbeiten vorgesehen. Die Bauzeit der Fertigteilbrücke wird rund 6 Monate betragen und damit bis Ende 2026 abgeschlossen sein.

Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes

Im Dezember 2024 erhielt die Stadt Aschersleben einen Zuwendungbescheid für das Vorhaben "Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes im Kooperationsgebiet Aschersleben, Falkenstein/Harz, Seeland und Arnstein". Diese Förderung wird aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt finanziert.  Gefördert wird das Vorhaben durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt.

Demokratie leben!

Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ in Aschersleben gestartet

Die Stadt Aschersleben hat sich erfolgreich für die neue Förderperiode 2025–2032 des Bundesprogramms „Demokratie leben! Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen.“ qualifiziert. Durch diese Förderung erhalten Träger, Vereine und Initiativen die Möglichkeit, Projektmittel für Vorhaben zur Stärkung von Demokratie und Vielfalt in der Kommune zu beantragen. Die Stadt Aschersleben erhält aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben“ eine Förderung über 140.000 Euro für die Förderperiode 2025-2032. In der Umsetzung ist der Bereich Jugend der Stadt Aschersleben federführend - mit Unterstützung durch eine externe Koordinierungs- und Fachstelle. Die Partnerschaft für Demokratie Stadt Aschersleben (PfD) hat zum 01.01.2025 die Arbeit aufgenommen.

„Für inhaltliche Aussagen und Meinungsäußerungen tragen die Publizierenden dieser Veröffentlichung die Verantwortung.“         

                                    

Kommunale Wärmeplanung

Förderdetails
Titel: Erstellung Kommunaler Wärmeplan für Aschersleben
Laufzeit des Vorhabens: 01.01.2025 - 31.03.2026 (Verlängerung bewilligt am 11.11.2025)
Beteiligte Partner: aconium GmbH, digikoo GmbH
Förderkennzeichen: 67K28157
Ziel: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Aschersleben und seiner 11 Ortschaften
Förderer: Bundesministerium Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Vorhaben: Der Stadtrat der Stadt Aschersleben hat am 27. September 2023 den Grundsatzbeschluss zur kommunalen Wärmeplanung beschlossen. Im Jahr 2024 wurde der "Koordinator Kommunale Wärmeplanung" eingestellt. Ziel ist es, für das gesamte Gemeindegebiet, einschl. der 11 Ortschaften, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Dazu werden auf Basis der Bestands- und Potentialanalyse, Szenarien der regionalen Wärmewende erarbeitet und Maßnahmen zu deren Umsetzung abgeleitet.

Bürger:innen werden über die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung über verschiedene Medien und in einer öffentlichen Veranstaltung informiert.

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

Weitere Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung in Aschersleben finden Sie auf der eigenen Webseite zur Kommunalen Wärmeplanung.

Förderung für mobile Videokonferenzsysteme an Schulen

119.000 Euro erhält die Stadt Aschersleben an Fördermitteln aus dem Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des REACT-EU-Ansatzes für die Schulen im Land Sachsen-Anhalt für das Vorhaben „Mobile Videokonferenzsysteme für Schulen in Trägerschaft der Stadt Aschersleben“.

Mit diesem Geldern wurden bzw. werden für das Gymnasium Stephaneum als auch die städtischen Grundschulen insgesamt 25 mobile Konferenzsysteme angeschafft. Zusammen mit der Erneuerung der Netzwerke im Rahmen des Förderprogramms „Digitalpakt Schule“ tragen sie dazu bei, dass die Stadt Aschersleben bei der Digitalisierung ihrer Schulen einen großen Schritt nach vorn macht. Diese „interaktiven Tafeln auf Rädern“ lassen sich sehr flexibel einsetzen und werden in die Schulnetzwerke eingebunden um die Qualität des Unterrichts zu verbessern. Die Förderquote beträgt 100% und hat die umfangreiche und zügige Beschaffung möglich gemacht. Von Antragstellung bis zum Einsatz vergingen gerade einmal 3 Monate.

Aufwertung Königsauer Viertel - Neubau Mensa und Klassenräume in der Grundschule Staßfurter Höhe

Die Stadt Aschersleben erhielt im Dezember 2020 vom Landesverwaltungsamt einen positiven Fördermittelbescheid, der den Neubau einer Mensa sowie von Klassenräumen an der Grundschule Staßfurter Höhe ermöglichen wird.

Gemäß Erlass des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr (MLV) über die Programmaufnahme für die Städtebauförderung 2020 wurde die Maßnahme Königsauer Viertel über das Förderungsprogramm „Förderung des Wachstums und der nachhaltigen Erneuerung, Programmbereich Aufwertung“ in einer Gesamthöhe von 1,563 Millionen Euro bewilligt. Darin sind Fördermittel des Bundes und des Landes zu je 50 Prozent in Höhe von insgesamt 1,042 Millionen Euro enthalten. Der Eigenanteil der Stadt Aschersleben beläuft sich auf rund 521.000 Mio. Euro.

Logo Förderprogramm Städtebauförderung

Aufwertung Sanierungsgebiet-Innenstadtring

Die Stadt Aschersleben erhielt im Dezember 2020 vom Landesverwaltungsamt einen positiven Fördermittelbescheid, der die Umsetzung zahlreicher Maßnahmen im Sanierungsgebiet Innenstadtring in den kommenden Jahren ermöglichen wird.

Gemäß Erlass des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr (MLV) über die Programmaufnahme für die Städtebauförderung 2020 wird die Maßnahme Sanierungsgebiet Innenstadtring über das Förderungsprogramm „Förderung des Wachstums und der nachhaltigen Erneuerung, Programmbereich Aufwertung“ in einer Gesamthöhe von 3,727 Millionen Euro bewilligt. Darin sind Fördermittel des Bundes und des Landes zu je 50 Prozent in Höhe von insgesamt 2,559 Millionen Euro enthalten. Der Eigenanteil der Stadt Aschersleben beläuft sich auf rund 1,168 Mio. Euro.

Folgende Maßnahmen sollen bis 2024 umgesetzt werden:

    • Modernisierung Hohe Straße 19
    • Neubau Hinterbreite 5-7
    • Neubau Liebenwahnscher Plan 11
    • Parkplätze und Gehwegsanierung Pfeilergraben
    • Mehrkosten Ausbau Auf dem Graben
    • Modernisierung/Instandsetzung Klosterhof 5
    • Modernisierung/Instandsetzung Mauerstraße 4-5 
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