Wohngeld Erhöhung beantragen
Allgemeine Informationen
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent verringert,
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
- sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht.
Verfahrensablauf
- Sie senden Ihren Erhöhungsantrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
- Die Behörde prüft und bescheidet Ihren Erhöhungsantrag.
Zuständige Stelle
Wohngeldbehörde
Voraussetzungen
- Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
- die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht.
Erforderliche Unterlagen
u. a.
• Antragsformular
• Einkommensbescheinigung
• Mietvertrag
Welche Unterlagen in Ihrem Fall außerdem notwendig sind, erfahren Sie bei der Antragsstellung. Füllen Sie daher den Wohngeldantrag bitte vollständig und gewissenhaft aus, damit die Wohngeldbehörde gezielt die konkreten Nachweise abfordern kann.
Fristen
Anträge / Formulare
Ab dem 01.01.2023 sind die Wohngeldanträge bundeseinheitlich.
Anträge und Formulare erhalten Sie direkt in den Wohngeldbehörden oder online auf den Internetauftritten der Wohngeldbehörden in Sachsen-Anhalt oder des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt.
Welche Formulare für Sie maßgeblich sind, teilt Ihnen die für Sie zuständige Wohngeldbehörde mit.
Bearbeitungsdauer
Aufgrund der deutlich erhöhten Antragszahlen im Zusammenhang mit der Wohngeldreform 2023 kann es zu Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten kommen.
Sie können Ihren Beitrag für eine Entlastung der Wohngeldbehörde leisten, indem Sie nach Möglichkeit, die erforderlichen Unterlagen vollständig einreichen.
Weitere Informationen
Sobald sich die Miete, das Einkommen oder die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ändert, Jemand umzieht oder eine Transferleistung beantragt, geben Sie dies sofort bei Ihrer Wohngeldbehörde bekannt.
Das tun Sie bitte auch, wenn Sie noch keine Entscheidung Ihres Wohngeldantrages erhalten haben.
Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert oder verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen.
Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Damit Sie nicht zu Unrecht Wohngeld erhalten, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich.