Was passiert, wenn das geplante Ziel nicht erreicht wird?
Es kann zur Verpflichtung zur Nachbesserung kommen. Wenn die kommunalen Ziele für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung signifikant verfehlt werden, kann es nach aktueller Gesetzeslage zu rechtlichen Konsequenzen für die Kommune kommen. Besonders im Kontext der nationalen und internationalen Klimaziele gibt es klare Vorgaben. Zuwiderhandlungen ziehen u.U. Konsequenzen für die Förderfähigkeit der Region bzw. für den Haushaltsplan nach sich.
Wird das Ziel der Wärmeversorgung durch erneuerbare Energiequellen nicht erreicht, ist weiterhin eine starke Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen gegeben.