Inhalt

Eignungsprüfung gem. §14 Wärmeplanungsgesetz (WPG) im Rahmen der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Aschersleben ist erfolgt

Die Stadt Aschersleben hat im Mai mit ihrer Kommunale Wärmeplanung für sich und die 11 Ortsteile begonnen. Nun wurde in einem ersten Schritt die vorgeschriebene Eignungsprüfung durchgeführt.

Ziel der Eignungsprüfung ist es, frühzeitig potenzielle Entwicklungsmöglichkeiten für die Stadt im Rahmen der Wärmeplanung zu identifizieren. Auf dieser Grundlage können anschließend geeignete Maßnahmen abgeleitet und priorisiert werden. Untersucht werden dabei drei mögliche Versorgungsszenarien: eine dezentrale Versorgung, die Nutzung von Wasserstoff bzw. Biogas sowie der Ausbau eines Wärmenetzes.

Im ersten Schritt wurde das betrachtete Planungsgebiet in mehrere Teilbereiche untergliedert. Diese Einteilung erfolgte auf Grundlage ähnlicher Merkmale wie Gebäudealter, Gebäudetyp und -dichte. Die Abgrenzung der Teilgebiete orientierte sich dabei an vorhandener (Verkehrs-)Infrastruktur sowie an natürlichen Gegebenheiten wie beispielsweise Bahntrassen oder Hauptverkehrsstraßen.

Nun wurde in einem nächsten Schritt je Teilgebiet anhand verschiedener Parameter untersucht, ob eine Eignung für ein Wärme- oder Wasserstoffnetz vorliegt.

Für die Stadt Aschersleben hat die Eignungsprüfung ergeben, dass überwiegend Teilgebiete mit einer Wärmenetzeignung vorliegen, daher ist eine vollumfängliche Wärmeplanung gemäß Wärmeplanungsgesetz vorgeschrieben.

Es ist wichtig zu betonen, dass es sich hierbei um eine erste Einschätzung auf Grundlage statistischer Daten handelt. Die Ergebnisse erlauben keine verbindliche Aussage darüber, welche Heiztechnologie künftig in welchen Gebieten vorgeschrieben sein wird. Vielmehr liefern sie eine erste Orientierung, welche Bereiche im weiteren Verlauf der Wärmeplanung näher auf ihre Eignung für ein Wärmenetz untersucht werden sollten. Detailliertere Analysen erfolgen anschließend im Rahmen der Bestandsaufnahme.

Um Infrastrukturänderungen der kommenden Jahre entsprechend zu berücksichtigen, findet turnusmäßig alle fünf Jahre eine erneute Durchführung der Eignungsprüfung statt, um zu überprüfen ob die Gebietszuschnitte angepasst werden müssen. Damit wird die Pflicht zur Fortschreibung des kommunalen Wärmeplans (§ 25 WPG) eingehalten.

Die technische Ausarbeitung der Eignungsprüfung kann im Rathaus, Markt 1 in 06449 Aschersleben im Raum 2.23b bei Hr. Eley täglich von 10 – 14 Uhr, oder nach Terminabstimmung, eingesehen werden. Die Ausarbeitung der Eignungsprüfung steht zur Einsicht, entsprechend den Vorgaben aus §13 Abs. 2 WPG, bis zum 26.09.2025 zur Verfügung.

Bei Fragen oder Anmerkungen und Stellungnahmen zur Eignungsprüfung wenden Sie sich gerne per Mail an Felix Eley (waermeplanung@aschersleben.de).

15.08.2025