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Haushalt 2026: Stadtrat beschließt Haushaltsplan

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben hat in seiner gestrigen Sitzung dem Haushaltsplan 2026 zugestimmt. Insbesondere aufgrund äußerer Faktoren war es nicht möglich, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Vor allem die geringeren Schlüsselzuweisungen vom Land, basierend wiederum auf den Mehrerträgen bei den Gewerbesteuern im Jahr 2024, haben jedoch dazu beigetragen, dass sich das geplante Defizit von rund 1,9 Mio. Euro auf 3,86 Mio. Euro erhöhte. Die mehrheitliche Zustimmung des Gremiums zu weiteren Änderungsanträgen zum Haushaltsplan bzw. zum Konsolidierungskonzept führen zu einem Gesamtdefizit von rund 3,99 Mio. Euro.

Einige Kernzahlen im Überblick: Die Stadt Aschersleben rechnet im Jahr 2026 unter anderem mit Steuern und ähnlichen Abgaben in Höhe von rund 27,8 Mio. Euro (Planansatz 2025: 27,0 Mio. Euro) sowie mit Zuweisungen und Zuschüssen in Höhe von 23,87 Mio. Euro (Planansatz 2025: 24,55 Mio. Euro). Dagegen stehen u.a. Aufwendungen für Personal (ca. 12,3 Mio. Euro; Planansatz 2025: 12,33 Mio. Euro), die Kreisumlage mit 13,12 Mio. Euro (2025: 13,4 Mio. Euro) sowie Sach- und Dienstleistungen mit ca. 11,7 Mio. Euro (Planansatz 2025: 11,16 Mio. Euro). 

Auch wenn der finanzielle Handlungsspielraum eng bleibt, ist die Stadt Aschersleben bestrebt, in die Infrastruktur zu investieren und die Gebietsänderungsverträge zu erfüllen. Dabei liegt der Fokus auf der Fertigstellung begonnener Maßnahmen sowie investive Anschaffungen beweglicher Vermögensgegenstände in allen Bereichen. Im Jahr 2026 werden Fördermittel in Höhe von 7,9 Mio. Euro erwartet. Insgesamt sind Investitionen in Höhe von rund 9,59 Mio. Euro vorgesehen. Hier die größten Investitionsvorhaben:

•Straßenausbau Ermslebener Straße

•Straßenausbau Amselweg

•Straßenausbau Wickenbreite/Am Schloßberg OT Freckleben

•Hochbaumaßnahme Ballhaus (PV-Anlage)

•Wipperbrücke „Villa Westerberge“*

•Radweg – Einetal zwischen Kernstadt und OT Westdorf*

•Ersatzneubau von drei Brücken für Radweg Einetal zwischen Kernstadt und OT Westdorf*

•Brücke „Fabrikhof“ OT Schackenthal*

•Wipperbrücke „Winzersteg“ OT Freckleben

•Bahnunterführung OT Freckleben*

•Einetalpfad*

•Karawanserei

•Fuhrpark Feuerwehr

*Sperrvermerk - nur bei Bewilligung der Fördermittel

Anhand der Übersicht für das Jahr 2026 wird die Investitionstätigkeit der Stadt deutlich. Die Stadt ist bestrebt, auch in finanziell schwierigen Zeiten die kommunale Infrastruktur an den Bedürfnissen der Einwohnerinnen und Einwohner – auch unter Berücksichtigung demografischer Aspekte – und in Anbetracht der Erfüllung der Gebietsänderungsverträge der Ortsteile – zu orientieren und bedarfsorientiert auszubauen. Allerdings beschränkt sich die Investitionstätigkeit auf das Notwendigste und dies ist auch nur auf mehrere Jahresscheiben verteilt möglich.

Mit der Zurverfügungstellung des Bundessondervermögens durch das Land Sachsen-Anhalt hat die Stadt Aschersleben in den nächsten max. zehn Jahren die Möglichkeit insgesamt ca. 12,4 Mio. Euro für die dringenden infrastrukturellen Maßnahmen einzusetzen. Um die Investitionen in der mittelfristigen Finanzplanung realisieren zu können sind bereits rund 4 Mio. Euro des Sondervermögens für die nächsten 4 Jahre verplant. Die verbleibenden ca. 8,4 Mio. Euro sollten mit einer Priorisierung (z.B. Erfüllung Gebietsänderungsverträge, städtebauliche Verpflichtungen, Straßen- und Brückenbau, …) eingesetzt werden. In Anbetracht des großen Investitionsbedarfes bei elementarer Infrastruktur (z.B. Brücken) sollte hier der Schwerpunkt liegen.

Da die Stadt einen Fehlbetrag im Ergebnisplan ausweisen wird und auch die Höhe des benötigten Liquiditätskredites genehmigungspflichtig ist, ist die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungs-konzeptes zwingend erforderlich. Eckpunkte sind hierbei die Verbesserung der Einnahmesituation, die Reduzierung der Ausgaben sowie die Konzentration der Investitionen auf folgende Schwerpunkte: Bildung, Städtebau, Erfüllung der noch offenen Verpflichtungen aus den Gebietsänderungsverträgen und Maßnahmen, die dem Erhalt bzw. der Verbesserung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen (Brücken, Feuerwehr, Hochwasserschutz).

Mit dem vorliegenden Konzept soll ab dem Jahr 2029 der Ergebnisplan ausgeglichen werden, gleichzeitig soll im Finanzplan ab dem Jahr 2030 der Finanzmittelbestand positiv gestaltet werden.

27.11.2025