Inhalt

Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „An der Darre“ mit örtlicher Bauvorschrift und deren räumlichem Geltungsbereich

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben hat in seiner Sitzung am 26.11.2025 den Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „An der Darre“ mit örtlicher Bauvorschrift gefasst. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Aschersleben:

Flur 51: 94 (teilweise)
Flur 62: 190, 198 (teilweise), 233, 240, 242, 319 (teilweise), 329, 331 (teilweise)

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Vorhabensträger, die IPS Immobilien- und Projektmanagement Sachsen-Anhalt GmbH, Magdeburg.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „An der Darre“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), sowie die Begründung wurden vom Stadtrat in der vorliegenden Fassung gebilligt.

Der gebilligte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „An der Darre“ liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 05. Dezember 2025 bis einschließlich 19. Januar 2026

in der Stadtverwaltung Aschersleben, Rathaus – Markt 1, Amt II.2 Stadtplanung, Zimmer 4.61, 06449 Aschersleben, während der folgenden Sprechzeiten sowie nach Vereinbarung öffentlich aus:

Montag:             09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 –15:00 Uhr
Dienstag:            09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 –16:00 Uhr
Mittwoch:                                          —
Donnerstag:         09:00 – 12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Freitag:              09:00 – 12:00 Uhr

Die Schließzeiten des Rathauses während der Weihnachtsfeiertage und der Jahreswende sind zu beachten.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „An der Darre“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, wird zusätzlich im Internet zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung erfolgt ab dem 05. Dezember 2025.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Eine Erörterung ist möglich.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Aschersleben deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und sofern sie für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung sind.

Aschersleben, 03. Dezember 2025

Amme
Oberbürgermeister

Anlagen: