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Kommunale Wärmeplanung in Aschersleben: Bekanntmachung und öffentliche Auslegung der Potentialanalyse

Gemäß §16 Wärmeplanungsgesetz (WPG) hat die Stadt Aschersleben neben der Eignungsprüfung und der Bestandsanalyse im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung einen weiteren Meilenstein erreicht: Die Potentialanalyse wurde abgeschlossen.

Sie bildet einen zentralen Baustein auf dem Weg zu einer klimaneutralen, zukunftssicheren Wärmeversorgung und liefert eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die weiteren Planungsschritte. Ziel der Potentialanalyse war es, systematisch zu untersuchen, welche Möglichkeiten zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs in Aschersleben bestehen und welche erneuerbaren, klimafreundlichen und effizienten Wärmequellen dabei genutzt werden können.

Ausgangspunkt der Potentialanalyse war die Auswertung der Ergebnisse der zuvor durchgeführten Bestands- und Bedarfsanalyse. Auf dieser Grundlage wurde der aktuelle und zukünftige Wärmebedarf der Stadt differenziert nach Gebäudetypen, Nutzungen und Stadtgebieten betrachtet. Dabei flossen sowohl der Raumwärme- und Warmwasserbedarf als auch Prozesswärmebedarfe von Gewerbe und Industrie ein. Zudem wurden mögliche Veränderungen durch energetische Sanierungen, Effizienzsteigerungen und demografische Entwicklungen berücksichtigt.

Ein zentraler Bestandteil der Potentialanalyse war die Identifikation und Bewertung erneuerbarer Wärmequellen und unvermeidbarer Abwärmepotenziale im Stadtgebiet. Untersucht wurden unter anderem die Potenziale für Solarthermie auf Dach- und Freiflächen, Geothermie (oberflächennahe und – soweit relevant – tiefengeothermische Nutzung), Umweltwärme aus Luft, Boden und Wasser sowie Biomasse. Ergänzend dazu wurden vorhandene und potenzielle Abwärmequellen aus Industrie, Gewerbe, Abwasser und anderen technischen Anlagen analysiert. Für jede dieser Quellen wurde abgeschätzt, in welchem Umfang sie technisch nutzbar ist und welchen Beitrag sie zur Wärmeversorgung leisten könnte.

Die Ausarbeitungen und Ergebnisse der Potentialanalyse stehen nun, entsprechend den Vorgaben aus §13 Abs. 2 WPG, online auf der städtischen Internetseite zur Einsicht zur Verfügung unter www.aschersleben.de/wärmeplanung.

Bei Bedarf kann die Einsichtnahme der Veröffentlichung nach voriger Terminabstimmung auch im Rathaus der Stadt Aschersleben erfolgen.

Bei Fragen, Einsichtnahme- und/oder Erörterungsbedarf sowie zur Terminabstimmung oder Äußerung nutzen Sie bitte die nachfolgend aufgeführten Kontaktmöglichkeiten des verantwortlichen Projektleiters:

Post:            Stadt Aschersleben – F. Eley
                    Markt 1
                    06449 Aschersleben

Telefon:      03473-958 903

E-Mail:      waermeplanung@aschersleben.de

19.12.2025