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Resümee zur Fachtagung „Häusliche Gewalt und Opferschutz“ in Aschersleben

Am 4. März lud die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Aschersleben, Frau Kathrin Sommer, zu einer Fachtagung „Häusliche Gewalt & Opferschutz“ ein. Die Fachtagung brachte ein breites Spektrum an Praxis, Wissenschaft und Politik zusammen. Insgesamt 55 Teilnehmende nahmen an der Veranstaltung teil und gaben viel positives Feedback; die Referentinnen und Referenten wurden mehrfach für ihre Expertise gelobt.

Die Referentinnen und Referenten und ihre Beiträge im Überblick:

  • Andrea Michael, Leiterin des Frauenhauses Aschersleben, betonte die Bedeutung des Frauenhauses als sicherer Ort und erste Anlaufstelle für Frauen in akuten Gewaltlagen. Sie schilderte die zentrale Rolle der aufsuchenden Unterstützung, Begleitung und Schutzmöglichkeiten, die vor Ort sofort zugänglich sind und den Opfern Stabilität geben.
  • Dr. Carolin Richter, Fachärztin für Rechtsmedizin an der Uniklinik Halle, referierte zur vertraulichen Spurensicherung. Sie erläuterte die medizinisch-gerichtsmedizinischen Aspekte der Spurensicherung, die Notwendigkeit einer sensiblen, schützenden Vorgehensweise und die Bedeutung einer verlässlichen Beweissicherung im Interesse der Täterverfolgung und des Opferschutzes. Die Krankenkassen tragen die Kosten für eine solche Spurensicherung.
  • Daniela Zocholl von der Interventionsstelle Dessau-Roßlau sprach über Rechte und Möglichkeiten des Opferschutzes. Ihr Beitrag hob hervor, wie Betroffene rechtlich unterstützt werden können und welche Institutionen zusammenwirken, um Schutz- und Unterstützungsleistungen effektiv zu gestalten.
  • Michael Pech, Opferschutzberater des Polizeireviers Salzlandkreis, behandelte das Thema „häusliche Gewalt – Gewalt gegen Frauen: Hochrisikomanagement und Gefährdungsbewertung durch die Polizei“. Er erläuterte Prozesse zur Risikoeinschätzung, die Rolle der Polizei im akuten Schutz und die Bedeutung einer frühzeitigen, sorgfältigen Gefährdungsabwägung mit Sofortmaßnahmen.
  • Das Mobile Team zur psychologischen Betreuung von Frauen und Kindern in Frauenhäusern referierte zum Thema „häusliche Gewalt – gesundheitliche Folgen für Frauen und Kinder“. Der Fokus lag auf psychologischer Unterstützung, Traumasensibilität und den langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen, die oft über die akute Gewalt hinausgehen.
  • Dr. Thomas Klaus, Rechtsanwalt für Opferschutz, bemerkte in seinem Vortrag kritisch, dass von Seiten der Staatsanwaltschaft viele Verfahren von Opfern häuslicher Gewalt eingestellt werden, da „keine Aussicht auf Erfolg“ bestehe. Laut Statistik würden lediglich 0,02% der Fälle verhandelt. Dieser Befund unterstrich die Notwendigkeit, die Verfolgung von Opferschutzfällen ernsthaft fortzuführen, um belastbare Daten zu erhalten und damit politische Maßnahmen fundiert zu untermauern. Zugleich plädierte er dafür, dass Staatsanwälte und Richter gegenüber den Betroffenen empathisch handeln, um Vertrauen in das Rechtssystem zu stärken.

Abschluss und Fazit: Die Tagung zeigte eine klare Übereinstimmung über die Notwendigkeit eines verlässlichen, gut vernetzten Systems von Schutz und Unterstützung für von häuslicher Gewalt Betroffene. Die Beiträge der Referentinnen und Referenten zeigten sowohl die praktischen Schritte vor Ort (Frauenhaus, medizinische Spurensicherung, psychologische Betreuung) als auch die strukturellen Herausforderungen im Justizbereich (Risikobewertung, Verfolgungspraxis). Wichtig bleibt die empathische Begleitung durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, um Betroffene nicht im Stich zu lassen und das Vertrauen in das Rechtsystem zu stärken.

Die Veranstaltung verabschiedete mit dem gemeinsamen Ziel, bestehende Prozesse weiter zu optimieren, die Sichtbarkeit von Opferschutzthemen zu erhöhen und die Zusammenarbeit aller Beteiligten kontinuierlich zu verbessern.

10.03.2026