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Online Terminvergabe

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Verlust des eigenen Personalausweises melden


Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.

Allgemeine Informationen

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Einwohnermeldeamt oder der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Bei der Meldung im Einwohnermeldeamt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Wenn Sie den Verlust melden, wird auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es weder möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen, noch, dessen Daten aus Ihrem Smartphone auslesen zu lassen (Smart-eID).
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.
Nach der Meldung können Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

Verfahrensablauf

Melden Sie den Verlust bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder der Polizei.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

Voraussetzungen

  • Ihr Personalausweis ist verlorengegangen

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.

Rechtsgrundlage(n)

siehe auch