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Preisvergabe

Jeweils bis zum 15. September eines jeden Jahres wird der Preis ausgelobt. Die Vorschläge sind dann bis zum 15. Oktober des jeweils laufenden Jahres einzureichen. Der Oberbürgermeister der Stadt Aschersleben, jedes Stadtratsmitglied der Stadt Aschersleben und jedes Ortschaftsratsmitglied sind berechtigt, Dritte als Preisträger für den Bildungspreis vorzuschlagen.

Der Vorschlag muss eine umfassende und detaillierte Würdigung der auszuzeichnenden Leistung enthalten und soll nicht bereits in dieser oder in geänderter Form von anderer Seite mit einem Preis dotiert worden sein. Der Vorschlag ist an die Stadt Aschersleben zu richten. Ein Preisgericht wertet die eingereichten Vorschläge. Es besteht aus dem Oberbürgermeister, der Stadtratsvorsitzenden, dem Vorsitzenden des Kultur-, Bildungs- und Sozialausschusses sowie dem Amtsleiter Bildung. Das Entscheidungsrecht über die Vergabe der Preise obliegt dem Stadtrat.