Grundsteuererklärung: Was gilt es zu beachten?
Nachfragen ans zuständige Finanzamt richten
Die Grundsteuererklärung ist aktuell in aller Munde. Die Grundsteuer muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt werden. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte müssen ab 2025 durch eine neue Bemessungsgrundlage ersetzt werden. Folglich sind alle Grundstücke zum 1. Januar 2022 im gesamten Bundesgebiet für Zwecke der Grundsteuer neu zu bewerten. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen für jedes Grundstück – ob selbstgenutzt oder vermietet – auf den Stichtag 01.01.2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Die Erklärungen können seit dem 1. Juli 2022 abgegeben werden. Fristende ist der 31. Oktober 2022.
Für jedes Grundstück sind zunächst allgemeine Angaben erforderlich: Aktenzeichen, Lage des Grundstücks bzw. des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft (Straße und Hausnr., Gemarkung, Flur, Flurstücknummer usw.) Bei der Stadt Aschersleben sind im Bereich Liegenschaften dazu bereits zahlreiche Anfragen eingegangen, in denen Bürgerinnen und Bürger entsprechende Auskünfte erfragten.
Die Stadt Aschersleben ist diesbezüglich jedoch nicht auskunftsgebend. Für Bürgerinnen und Bürger mit einem Internetzugang empfiehlt sich die Seite des Landes Sachsen-Anhalt Grundsteuer Viewer zu nutzen. Dort kann über die Suchfunktion die Adresse des jeweiligen Eigentums eingegeben werden. Es werden Daten wie Flur sowie Zähler und Nenner des Flurstücks angezeigt, aber auch der Bodenrichtwert. Diese Angaben sind auch kostenfrei per Gastzugang über das Geodatenportal des Landes (bei Google bspw. über die Suchbegriffe „Bodenrichtwerte Sachsen-Anhalt 2022“ zu finden) abrufbar. Weitere Referenzdaten, die in der Erklärung benötigt werden, finden sich unter anderem im Grundbuchauszug oder Kaufvertrag. Sollte weiterhin Hilfebedarf bestehen, wenden Sie sich bitte an das jeweilige Finanzamt, von dem das Informationsschreiben zum jeweiligen Grundstück stammt.
Wie das Finanzministerium informiert, können die Erklärungen über die Steuer-Onlineplattform ELSTER kostenlos übermittelt werden. Die Formulare zur Feststellung des Grundsteuerwerts werden dort bereitgestellt. Sollten Sie noch nicht bei ELSTER registriert sein, können Sie dies jetzt erledigen. Aus Sicherheitsgründen erfolgt die Registrierung in drei Schritten und dauert ca. zehn Werktage. Falls Ihnen eine elektronische Übermittlung der Erklärung nicht möglich ist, dürfen dies auch Angehörige im Sinne des § 15 Abgabenordnung übernehmen. Diese können die eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um auch für Sie die Steuererklärung abzugeben. Im Härtefall können die Erklärungen auch in Papierform abgegeben werden.
Alle Informationen rund um die Grundsteuer sowie die Vordrucke zur Erklärung Grundsteuer und die jeweilige Ausfüllanleitung sind auf den Seiten des Ministeriums für Finanzen Sachsen-Anhalt (mf.sachsen-anhalt.de) im Bereich Steuern zu finden.