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Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um Ihre Wohnkosten zu bezahlen, können Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben.

Sie erhalten Wohngeld als Mietzuschuss, wenn Sie Mieter bzw. Mieterin einer Wohnung sind oder Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus (mehr als 2 Wohneinheiten) bewohnen.

Wenn Sie Eigentümer oder Eigentümerin von selbst genutztem Wohnraum sind, erhalten Sie Wohngeld als Lastenzuschuss.

Auch als Heimbewohner bzw. Heimbewohnerin können Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben.

Das Wohngeldgesetz sieht bundesrechtlich festgelegte Höchstbeträge für die Miete beziehungsweise die Belastung vor. Die Höchstbeträge sind regional unterschiedlich.

Wenn Sie Empfänger sogenannter Transferleistungen sind, in denen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt sind, wie zum Beispiel Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld.

Ausnahme hiervon besteht u. a. dann, wenn das Wohngeld gleich hoch oder höher als die Transferleistung wäre.