Die Bewilligung von Wohngeld hängt von mehreren Voraussetzungen ab:
- der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- der Höhe des zu berücksichtigenden Gesamteinkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
- des Miethöchstbetrages lt. Mietenstufe Ihrer Gemeinde