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Das Wohngeld wird in der Regel ab dem Monat beschieden, in dem der Antrag gestellt wurde.

Eine Bewilligung erfolgt in der Regel für 12 Monate. Einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld dürfen Sie erst 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes stellen und sollten dies auch zu diesem Zeitpunkt tun. Dadurch verlängert sich die Wartezeit auf das neue Wohngeld nicht unnötig.