Inhalt

In folgenden Fällen müssen Sie der Wohngeldbehörde mitteilen, wenn sich etwas ändert:

  • wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
  • wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
  • wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
  • wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder andere Sozialleistungen beantragen oder beziehen (zum Beispiel Bürgergeld, Grundsicherung).

Das tun Sie bitte auch, wenn Sie noch keine Entscheidung Ihres Wohneldantrages erhalten haben.

Durch die Änderung kann sich Ihr Wohngeld verringern oder wegfallen.