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Sobald sich die Miete, das Einkommen oder die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ändert, Jemand umzieht oder eine Transferleistung beantragt, geben Sie dies sofort bei Ihrer Wohngeldbehörde bekannt.

Das tun Sie bitte auch, wenn Sie noch keine Entscheidung Ihres Wohngeldantrages erhalten haben.

Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert oder verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. 

Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Damit Sie nicht zu Unrecht Wohngeld erhalten, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich.