Inhalt

Die Erlaubnis zur Teilnahme am Wochenmarkt wird durch das Ordnungsamt/Gewerbewesen erteilt und unterliegt den marktspezifischen Erfordernissen gemäß der Marktsatzung der Stadt Aschersleben. Es handelt sich um einen Verwaltungsakt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuweisung oder Beibehaltung eines bestimmten Standplatzes. Die Erlaubnis ist erforderlich, um Waren auf einem Wochenmarkt als Händler anbieten zu dürfen.

Nur bei vollständig eingereichten Unterlagen (siehe unten) kann eine Bearbeitung erfolgen. Die Unterlagen sind, wenn möglich, an gewerbeamt@aschersleben.de einzureichen.