- Reisepass oder Personalausweis,
- bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister führt zusätzlich:
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- rechtskräftiges Scheidungsurteil,
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- bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
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- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister/ Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister/ Eheurkunde mit eingetragener Scheidung.
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