Inhalt
  • Reisepass oder Personalausweis,
  • bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister führt zusätzlich:
      • rechtskräftiges Scheidungsurteil,
  • bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister/ Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister/ Eheurkunde mit eingetragener Scheidung.