Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 46„Sondergebiet – PV-Anlage Flugplatz“ in Aschersleben
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Der Stadtrat Aschersleben hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17. April 2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet – PV-Anlage Flugplatz“ in Aschersleben beschlossen, die dazugehörige Begründung gebilligt und den Entwurf zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet – PV-Anlage Flugplatz“, bestehend aus dem Planteil A und dem Textteil B, samt Begründung und Umweltbericht sowie der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag, das Blendgutachten und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit
vom 06. Mai 2024 bis einschließlich 12. Juni 2024
auf der Internetseite der Stadt Aschersleben (Öffentlichkeitsbeteiligung zu Planverfahren / Stadt Aschersleben) unter der Rubrik Unsere Stadt und weiter unter Stadtentwicklung und hier weiter unter Öffentlichkeitsbeteiligung zu Planverfahren abrufbar.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit den dazugehörigen Informationen liegen als zusätzliches Informationsangebot in dem genannten Zeitraum in der Stadtverwaltung Aschersleben, Markt 1, 06449 Aschersleben, im Stadtplanungsamt im Zimmer 4.64 oder nach vorheriger Terminvereinbarung zu folgenden Sprechzeiten
Montag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Bei Fragen, Einsichtnahme- und/oder Erörterungsbedarf sowie zur Terminabstimmung oder Äußerung nutzen Sie bitte die nachfolgend aufgeführten Kontaktmöglichkeiten des Stadtplanungsamtes:
Post: Stadt Aschersleben
Stadtplanungsamt
Markt 1
06449 Aschersleben
Telefon: 03473-958 613
E-Mail: stadtplanung@aschersleben.de
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
Schutzgut Mensch
- Umweltprüfung
Schutzgüter Tiere und Pflanzen/Biotope
- Informationen zu Amphibienkartierungen, zu Reptilien und zu der Bilanzierung der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft in der Stellungnahme des Landesamtes für Umweltschutz zum Vorentwurf vom 19.06.2023
- Umweltprüfung
Schutzgüter Boden
- Hinweise zum Bodenschutz in der Stellungnahme des Salzlandkreises zum Vorentwurf vom 29.06.2023
- Umweltprüfung
Schutzgut Kultur und Sachgüter
- Umweltprüfung
Aschersleben, 18. April 2024
Steffen Amme
Oberbürgermeister
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