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Stadtrat

Der Stadtrat ist im Rahmen der Gesetze für alle Angelegenheiten der Kommune zuständig, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm bestimmte Angelegenheiten durch den Stadtrat übertragen wurden.

Zu den Aufgaben des Stadtrates gehören unter anderem der Beschluss über den städtischen Haushalt sowie der Erlass von Satzungen und die Festsetzung von öffentlichen Abgaben und privatrechtlichen Entgelten genauso wie die Stadtentwicklung, die bedarfsgerechte Entwicklung und Sicherung von Bildungs-, Betreuungs- und Freizeiteinrichtungen oder die Förderung von Kultur und Sport.

Die Sitzverteilung im Aschersleber Stadtrat setzt sich wie folgt zusammen. Genauere Informationen zu den Wahlergebnissen finden Sie hier. Umfangreiche Daten zu den vertretenen Fraktionen und Politikern als auch zu den Sitzungen finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Aschersleben.