BEKANNTMACHUNG DER STADT ASCHERSLEBEN
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aschersleben
Der Stadtrat Aschersleben hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17. April 2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet – PV-Anlage Flugplatz“ in Aschersleben beschlossen, die dazugehörige Begründung gebilligt und den Entwurf zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. Des Weiteren hat er in derselben Sitzung den Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aschersleben beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit
vom 06. Mai 2024 bis einschließlich 12. Juni 2024
auf der Internetseite der Stadt Aschersleben (Öffentlichkeitsbeteiligung zu Planverfahren / Stadt Aschersleben) unter der Rubrik Unsere Stadt und weiter unter Stadtentwicklung und hier weiter unter Öffentlichkeitsbeteiligung zu Planverfahren abrufbar.
Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den dazugehörigen Informationen liegen als zusätzliches Informationsangebot in dem genannten Zeitraum in der Stadtverwaltung Aschersleben, Markt 1, 06449 Aschersleben, im Stadtplanungsamt im Zimmer 4.64 oder nach vorheriger Terminvereinbarung zu folgenden Sprechzeiten
Montag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Bei Fragen, Einsichtnahme- und/oder Erörterungsbedarf sowie zur Terminabstimmung oder Äußerung nutzen Sie bitte die nachfolgend aufgeführten Kontaktmöglichkeiten des Stadtplanungsamtes:
Post: Stadt Aschersleben
Stadtplanungsamt
Markt 1
06449 Aschersleben
Telefon: 03473-958 613
E-Mail: stadtplanung@aschersleben.de
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
Schutzgut Mensch
- Umweltprüfung
Schutzgüter Tiere und Pflanzen/Biotope
- Umweltprüfung
Schutzgüter Boden
- Hinweise zum Bodenschutz in der Stellungnahme des Salzlandkreises zum Vorentwurf vom 29.06.2023
- Umweltprüfung
Schutzgut Kultur und Sachgüter
- Umweltprüfung
Aschersleben, 18. April 2024
Steffen Amme
Oberbürgermeister
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