Information der Stadt Aschersleben zur Grundsteuerpflicht für Lauben und/oder Garagen auf fremden Grundstücken ab dem 01. 01. 2025
Mit der Grundsteuerreform ändert sich ab dem 01. 01. 2025 die Systematik der Erfassung der steuerpflichtigen Gebäude auf fremdem Grund und Boden (§ 262 Bewertungsgesetz), weil diese nunmehr dem Eigentümer des Grundstücks des Grund und Bodens und nicht mehr dem Eigentümer der Garage oder Laube zuzurechnen sind.
Die gegebenenfalls bestehende eigene Steuerpflicht des Garagen- oder Laubenbesitzers auf fremden Grund endete somit kraft Gesetzes mit Ablauf des Jahres 2024.
Somit erhalten Eigentümer von Garagen und Lauben auf fremdem Grund und Boden keinen Grundsteuerbescheid mehr.
Aus dem neuen Bewertungsrecht ergeben sich aber keine Regelungen oder Rechtsfolgen, die einen Eigentumswechsel vorsehen.
Mit der Grundsteuerreform entfällt lediglich die bislang separate Bewertung von Gebäuden auf fremden Grund und Boden sowie den Grund und Boden mit fremdem Gebäude (bisher jeweils ein Einheitswert). Es wird jetzt ein Gesamtwert ermittelt, der dem Eigentümer des Grund und Bodens zugerechnet wird.
Grundsteuerpflichtig ist nach neuem Recht also allein der Eigentümer des Grund und Bodens (§ 228 Absatz 3 Nummer 3 Bewertungsgesetz).
Eine Erstattung der Grundsteuerlast durch den wirtschaftlichen Eigentümer des Gebäudes an den Grundstückseigentümer ist daher zivilrechtlich zwischen diesen zu regeln.
Die bisherigen Grundsteuerbescheide an die Eigentümer von Garagen oder Lauben auf fremdem Grund haben am 31. 12. 2024 automatisch ihre Gültigkeit verloren. Es werden von der Stadt Aschersleben daher keine Aufhebungsbescheide versendet.
Bitte nehmen Sie als Eigentümer einer Laube oder Garage auf fremdem Grund keine Zahlung ohne neuen Grundsteuerbescheid an die Stadt Aschersleben vor!
Für die ab 2025 geltende Grundsteuer erhalten alle betroffenen Steuerpflichtigen einen neuen Bescheid.
Sollten Sie einem Kreditinstitut oder einer Bank zur Bezahlung der Grundsteuer für Ihre Laube oder Garage einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte oder ändern gegebenenfalls den Betrag nach Erhalt des neuen Bescheides.
Haben Sie der Stadt Aschersleben ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun.
Nur wenn für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 und folgende Jahre festzusetzen ist, wird in jedem Falle für das Jahr 2025 ein neuer Grundsteuerbescheid versandt.