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Information zum Datenschutz

Datenschutzbeauftragter der Stadt Aschersleben
Herr Bernhard Fuchshuber ist Beauftragter für den Datenschutz der Stadt Aschersleben.

Benennung, Aufgaben, Rechte und Pflichten des Datenschutzbeauftragten

Art. 37 ff. der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Benennung

Nach Art. 37 Abs. 1 DS-GVO haben Behörden, die personenbezogene Daten entsprechend den Regelungen in Art. 4 Abs. 2 DS-GVO verarbeiten, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

Persönliche Voraussetzungen

Der Datenschutzbeauftragte muss das zur Erfüllung der Aufgaben nach Art. 39 DS-GVO erforderliche Fachwissen besitzen (Art. 37 Abs. 5 DS-GVO).

Aufgaben

Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten können den Regelungen in Art. 39 DS-GVO entnommen werden. Hierzu gehören insbesondere die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften, die Unterrichtung der Beschäftigten und die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde. Dieser dient auch als Anlaufstelle für Betroffene und die Aufsichtsbehörde.

Rechte und Pflichten

Die Stellung des Datenschutzbeauftragten ergibt sich aus den Regelungen in Art. 38 der DS-GVO. Danach ist der Datenschutzbeauftragte insbesondere frühzeitig in die mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen einzubinden, dieser ist weisungsfrei und an Geheimhaltung und Vertraulichkeit gebunden.

Datenschutzrechtliche Vorschriften

Ausgewählte Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt zum Datenschutz können sie auf den Seiten des Landesbeauftragten für den Datenschutz unter https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/recht/vorschriften/landesrechtlichevorschriften/ abrufen. Der Text der seit dem 25.05.2018 geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) kann auf den Seiten des Landesbeauftragten für den Datenschutz unter https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/recht/vorschriften/internationale-vorschriften/ abgerufen werden. Auch auf den Internetseiten des Bundesbeauftragten für den Datenschutz ist die DS-GVO als Broschüre aufbereitet in Form einer PDF-Datei abrufbar: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Infobroschueren/INFO6.html.

Sowohl auf den Seiten des Landes- als auch des Bundesbeauftragten erhalten Sie weitergehende Hinweise zum Datenschutz.

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Die vorstehend gemachten Angaben zum Datenschutz stellen einen ersten Überblick dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.  

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