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Sanierungssatzung und städtebaulicher Rahmenplan

Das Sanierungsgebiet von Aschersleben umfasst den unmittelbaren Zentrumsbereich, der durch den historischen Stadtkern geprägt wird. In dem Sanierungsgebiet sollen durch Sanierungsmaßnahmen städtebauliche und funktionale Missstände behoben werden. Hierzu ist eine förmliche Sanierungssatzung beschlossen worden.

Zur Beseitigung der städtebaulichen Missstände im Sanierungsgebiet stehen der Stadt Städtebaufördermittel zur Verfügung, die über einen befristeten Zeitraum bereitgestellt werden. Viele Vorhaben der Stadterneuerung werden dadurch erst finanzierbar. Der gebündelte Einsatz der Förderung ist darauf abgestellt, entsprechend den formulierten Sanierungszielen eine nachhaltige Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität, die Stärkung von Handel und Gewerbe zu erlangen sowie das architektonisch unverwechselbare Stadtbild zu erhalten.

Rechtliche Folgen der Sanierungssatzung

Innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes bestehen für Grundstückseigentümer einerseits bestimmte Genehmigungspflichten und andererseits Möglichkeiten für finanzielle Erleichterungen, wenn es um die Modernisierung und Instandsetzung der Gebäude geht. Um diese Instrumente im Sinne der nachhaltigen Verbesserung der Bausubstanz und des gesamten Stadtbildes auch weiterhin einsetzen zu können, hat der Stadtrat auf Vorschlag der Verwaltung die Verlängerung der Sanierungssatzung beschlossen.

Mit der Verlängerung ist es möglich, bis Ende 2026 Baumaßnahmen an Objekten im Sanierungsgebiet steuerlich erhöht abschreiben zu lassen. In der Regel können 2 Prozent jährlich abgeschrieben werden. Mit der Möglichkeit der erhöhten steuerlichen Abschreibung können in den ersten acht Jahren 9 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten und in den weiteren vier Jahren 7 Prozent abgeschrieben werden. Hier finden Sie dazu das entsprechende Formular.

Aufgrund der Verlängerung der Sanierungssatzung besteht für jeden Eigentümer jedoch auch weiterhin die Pflicht zur Einholung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung bei Veränderungen am Grundbesitz. Dies ist vor allem wichtig bei baulichen Maßnahmen, die keiner Baugenehmigung bedürfen, sowie bei Grundstücksverkäufen, Grundschuldbestellungen und Nutzungsänderungen. Weitere Informationen zur einer sanierungsrechtlichen Genehmigung erhalten Sie bei den Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes. 

Insgesamt hat die Festsetzung des Sanierungsgebietes mehrheitlich Vorteile. Es wird angestrebt, in den nächsten Jahren weitere Aufwertungsmaßnahmen zu unterstützen. Dazu besteht einerseits für die privaten Grundstückseigentümer neben der Möglichkeit der erhöhten steuerlichen Abschreibung auch die Möglichkeit zur Beantragung von Fördermitteln.  

Andererseits besteht die Pflicht zur Zahlung eines Ausgleichsbetrages im Sanierungsgebiet. Dieses Gebiet erfuhr durch die zahlreichen Einzelmaßnahmen der vergangenen Jahre eine erhebliche Aufwertung. Die Mittel dafür werden zunächst durch die Gemeinde, das Land und den Bund bereitgestellt und so die Sanierung vorfinanziert. Die Eigentümer der Grundstücke, die durch die öffentlich finanzierten Sanierungsmaßnahmen eine Wertsteigerung erfahren, werden dazu veranlasst, in Höhe der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung zur Refinanzierung der Maßnahme beizutragen (Ausgleichsbetrag). Mit diesen Einnahmen sollen weitere öffentliche Maßnahmen in der Altstadt finanziert werden, um die Sanierungsziele zu erreichen.

Dieser Ausgleichsbetrag ist jedoch nicht zu verwechseln mit den Straßenausbaubeiträgen, die vor einiger Zeit per Gesetz abgeschafft wurden. Da jedoch in den letzten Jahren immer weniger Ausgleichsbeträge eingenommen werden konnten, wurden die Ziele in der Innenstadt noch nicht vollumfänglich erreicht. Momentan und bis zum 31.12.2026 kann durch den Grundstückseigentümer die Zahlung anhand einer freiwilligen Vereinbarung vorgenommen werden.

Ab dem 01.01.2027 folgen die Bescheide, die mit der Pflicht der Zahlung ergehen. Von den Ausgleichsbeträgen, die ab dem 01.01.2027 eingehen, müssen zwei Drittel an Bund und Land abgeführt werden. Somit besteht der Appell an Eigentümer und Eigentümerinnen im Sanierungsgebiet der Stadt Aschersleben, die Ausgleichsbeträge vorab freiwillig abzulösen, um der Stadt zu ermöglichen, mit diesen Mitteln weitere Aufwertungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet durchzuführen. Hier finden Sie den Vordruck des Antrages