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Mitteilungsverordnung

Die Mitteilungsverordnung dient der Mitteilung von möglichen steuerpflichtigen Sachverhalten gegenüber den Finanzbehörden. Die Stadt Aschersleben ist im Rahmen der Mitteilungsverordnung und Angabenordnung dazu verpflichtet, mit der Übermittlung relevanter Daten, diesem Zweck Sorge zu tragen.